MUSTERSATZUNG FÜR EINEN GEMEINNÜTZIGEN TIERSCHUTZVEREIN (e. V.) Textvorlage mit Platzhaltern in [eckigen Klammern]. Bitte vor der Gründungsversammlung mit dem Finanzamt abstimmen (Anlage 1 zu § 60 AO). § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "[Vereinsname]". Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name "[Vereinsname] e. V.". (2) Sitz des Vereins ist [Ort]. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO). (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Aufnahme, Betreuung, tierärztliche Versorgung und Vermittlung von Fund-, Abgabe- und Notfalltieren; b) Förderung und Durchführung von Kastrationsprojekten für freilebende Katzen; c) Aufklärung der Öffentlichkeit über artgerechte Tierhaltung; d) Zusammenarbeit mit Behörden, Tierärztinnen und Tierärzten sowie anderen Tierschutzorganisationen. § 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung, Vermögensbindung (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an [steuerbegünstigte Körperschaft], die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Tierschutzes zu verwenden hat. § 4 Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. (2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftlich zum [z. B. Ende des Geschäftsjahres], Kündigungsfrist [z. B. vier Wochen]), Ausschluss, Tod oder Verlust der Rechtsfähigkeit. (4) Ein Ausschluss ist bei grobem Verstoß gegen Satzung oder Vereinsinteressen möglich; der Vorstand entscheidet nach Anhörung. § 5 Beiträge Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und dessen Fälligkeit regelt eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung. § 6 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus [Anzahl] Personen: [z. B. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Kassenführung]. (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch [z. B. zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam] vertreten (§ 26 BGB). (3) Die Amtszeit beträgt [z. B. zwei] Jahre; Wiederwahl ist zulässig. § 8 Mitgliederversammlung (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von [z. B. zwei Wochen]. (2) Sie beschließt insbesondere über Jahresbericht, Kassenbericht, Entlastung und Wahl des Vorstands, Beitragsordnung, Satzungsänderungen und Auflösung. (3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Satzungsänderungen und Auflösung erfordern eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. (4) Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das von der Versammlungsleitung und der protokollführenden Person zu unterzeichnen ist. § 9 Kassenprüfung Die Mitgliederversammlung wählt [z. B. zwei] Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am [Datum] beschlossen. Unterschriften der Gründungsmitglieder (mindestens sieben für die Eintragung als e. V., § 56 BGB): 1. ______________________ 5. ______________________ 2. ______________________ 6. ______________________ 3. ______________________ 7. ______________________ 4. ______________________ Hinweis: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Lassen Sie den Entwurf vor der Gründung vom Finanzamt prüfen.