MUSTER-SCHUTZVERTRAG HUND Formulierungshilfe - keine Rechtsberatung. Vor Verwendung anwaltlich pruefen lassen. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. zwischen [Name des Vereins], [Anschrift], vertreten durch [Name] - nachfolgend "Verein" - und [Vorname Name], geb. am [Datum], [Anschrift], [Telefon], [E-Mail] - nachfolgend "Uebernehmer" - 1. Gegenstand Der Verein uebergibt dem Uebernehmer den Hund [Rufname], Rasse/Typ [Rasse], Geschlecht [m/w], geboren ca. [Datum], Transpondernummer [Chipnummer], zur dauerhaften Haltung. Uebergabetag: [Datum]. 2. Gesundheitszustand Bei Uebergabe bekannte Vorerkrankungen, Verhaltensauffaelligkeiten und Behandlungen: [Auflistung oder "keine bekannt"]. Impfstatus: [Angaben]. Entwurmung: [Datum]. Der Verein sichert keinen bestimmten Gesundheitszustand zu, der ueber die hier genannten Angaben hinausgeht. 3. Schutzgebuehr Der Uebernehmer zahlt eine Schutzgebuehr von [Betrag] [Waehrung]. Die Schutzgebuehr ist kein Kaufpreis, sondern dient dem Ersatz bereits angefallener Aufwendungen fuer das Tier (Kastration, Impfungen, Kennzeichnung, Entwurmung, tieraerztliche Behandlung, Unterbringung, ggf. Transport). Bei Rueckgabe nach Ablauf von sechs Monaten besteht kein Anspruch auf Rueckzahlung. 4. Haltung Der Hund wird als Familienhund im Wohnbereich gehalten. Zwinger-, Ketten- oder ausschliessliche Aussenhaltung sind ausgeschlossen. Der Uebernehmer sorgt fuer artgerechte Ernaehrung, ausreichend Bewegung, Sozialkontakt und notwendige tieraerztliche Versorgung. 5. Kastration Der Uebernehmer verpflichtet sich, den Hund bis spaetestens zum vollendeten 15. Lebensmonat kastrieren zu lassen und dem Verein die tieraerztliche Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen. Spricht eine tieraerztliche Indikation dagegen, ist dies durch Attest nachzuweisen. [Streichen, wenn der Hund bereits kastriert uebergeben wird.] 6. Kennzeichnung und Registrierung Der Hund ist mit einem Transponder gekennzeichnet. Der Uebernehmer meldet die Halterdaten binnen zwei Wochen im Haustierregister [Registername] um und weist die Ummeldung nach. 7. Weitergabe Eine Weitergabe des Hundes an Dritte, auch voruebergehend ueber vier Wochen hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vereins in Textform. Bei dauerhafter Abgabewilligkeit ist der Hund zunaechst dem Verein anzubieten. Eine Weitergabe an Handel, Versuchseinrichtungen oder zu Zuchtzwecken ist ausgeschlossen. 8. Rueckgabe Kann der Uebernehmer den Hund nicht mehr halten, informiert er den Verein. Der Verein nimmt den Hund zurueck. Bei schwerwiegenden Verstoessen gegen die Haltungspflichten nach Ziffer 4 kann der Verein die Herausgabe verlangen; ihm steht daneben ein Anspruch auf Ersatz des tatsaechlich entstandenen Schadens zu. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. 9. Entlaufen und Todesfall Das Entlaufen des Hundes ist dem Verein unverzueglich mitzuteilen, damit Chipregister und Suchmeldungen abgestimmt werden koennen. Der Tod des Tieres wird dem Verein innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt. 10. Nachkontrolle Der Uebernehmer ermoeglicht dem Verein nach vorheriger Terminabsprache bis zu zwei Nachkontrollen innerhalb des ersten Jahres. Unangekuendigte Kontrollen finden nicht statt. 11. Datenschutz Die Daten des Uebernehmers werden zur Durchfuehrung dieses Vertrages und zur Erfuellung der tierschutzrechtlichen Dokumentationspflichten verarbeitet. Einzelheiten: [Link zur Datenschutzinformation des Vereins]. 12. Schlussbestimmungen Aenderungen beduerfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der uebrige Vertrag wirksam. Ort, Datum: ______________________ Verein: ______________________ Uebernehmer: ______________________ Anlagen: [ ] Impfpass/EU-Heimtierausweis [ ] Uebergabeprotokoll [ ] Datenschutzinformation