MUSTER-SCHUTZVERTRAG KATZE Formulierungshilfe - keine Rechtsberatung. Vor Verwendung anwaltlich pruefen lassen. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. zwischen [Name des Vereins], [Anschrift], vertreten durch [Name] - nachfolgend "Verein" - und [Vorname Name], geb. am [Datum], [Anschrift], [Telefon], [E-Mail] - nachfolgend "Uebernehmer" - 1. Gegenstand Der Verein uebergibt dem Uebernehmer die Katze [Rufname], Geschlecht [m/w], geboren ca. [Datum], Transpondernummer [Chipnummer], zur dauerhaften Haltung. Uebergabetag: [Datum]. 2. Gesundheitszustand Bei Uebergabe bekannte Vorerkrankungen und Behandlungen: [Auflistung oder "keine bekannt"]. Impfstatus: [Angaben]. Entwurmung: [Datum]. Test auf FIV/FeLV: [Ergebnis oder "nicht erfolgt"]. Der Verein sichert keinen darueber hinausgehenden Gesundheitszustand zu. 3. Schutzgebuehr Der Uebernehmer zahlt eine Schutzgebuehr von [Betrag] [Waehrung]. Die Schutzgebuehr ist kein Kaufpreis, sondern dient dem Ersatz bereits angefallener Aufwendungen fuer das Tier (Kastration, Impfungen, Kennzeichnung, Entwurmung, tieraerztliche Behandlung, Unterbringung). Bei Rueckgabe nach Ablauf von sechs Monaten besteht kein Anspruch auf Rueckzahlung. 4. Haltung und Sicherung Die Katze wird artgerecht gehalten. Bei Wohnungshaltung sind Fenster und Balkone gesichert (Katzennetz oder Kippschutz). Jungtiere unter sechs Monaten werden nur zu zweit oder zu einer bereits vorhandenen Katze vermittelt. 5. Freigang Freigang wird fruehestens nach einer Eingewoehnungszeit von vier Wochen und nur bei kastriertem Tier gewaehrt. In der Naehe stark befahrener Strassen ist Freigang ausgeschlossen; stattdessen kommt ein gesicherter Balkon oder Garten in Betracht. [Alternative fuer reine Wohnungshaltung: "Die Katze wird ausschliesslich in der Wohnung gehalten."] 6. Kastration Ist die Katze bei Uebergabe noch nicht kastriert, verpflichtet sich der Uebernehmer zur Kastration bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat und legt dem Verein die tieraerztliche Bescheinigung unaufgefordert vor. 7. Kennzeichnung und Registrierung Die Katze bleibt mit der bestehenden Transpondernummer registriert. Der Uebernehmer meldet die Halterdaten binnen zwei Wochen im Haustierregister [Registername] um und weist die Ummeldung nach. 8. Weitergabe Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Kann die Katze nicht mehr gehalten werden, geht sie an den Verein zurueck. Eine Abgabe an Handel, Versuchseinrichtungen oder zu Zuchtzwecken ist ausgeschlossen. 9. Rueckgabe Bei schwerwiegenden Verstoessen gegen die Haltungspflichten nach Ziffer 4 und 5 kann der Verein die Herausgabe verlangen; ihm steht daneben ein Anspruch auf Ersatz des tatsaechlich entstandenen Schadens zu. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. 10. Entlaufen und Todesfall Das Entlaufen der Katze ist dem Verein unverzueglich mitzuteilen. Der Tod des Tieres wird dem Verein innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt. 11. Nachkontrolle Der Uebernehmer ermoeglicht dem Verein nach vorheriger Terminabsprache bis zu zwei Nachkontrollen innerhalb des ersten Jahres. Unangekuendigte Kontrollen finden nicht statt. 12. Datenschutz Die Daten des Uebernehmers werden zur Durchfuehrung dieses Vertrages und zur Erfuellung der tierschutzrechtlichen Dokumentationspflichten verarbeitet. Einzelheiten: [Link zur Datenschutzinformation des Vereins]. 13. Schlussbestimmungen Aenderungen beduerfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der uebrige Vertrag wirksam. Ort, Datum: ______________________ Verein: ______________________ Uebernehmer: ______________________ Anlagen: [ ] Impfpass/EU-Heimtierausweis [ ] Uebergabeprotokoll [ ] Datenschutzinformation