Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung von PawManager+ — dauerhaft kostenlos für anerkannt gemeinnützige Tierschutzorganisationen.

Gemeinnützigkeit · §§ 51 ff. AOAktuelle Version: 2026-07

Wichtiger Hinweis: PawManager+ ist eine Software für gemeinnützige Tierschutzorganisationen. Die Nutzung durch anerkannt gemeinnützige Körperschaften im Sinne der §§ 51 ff. AO (insbesondere gemeinnützige Vereine, gGmbH, Stiftungen), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie kirchliche und mildtätige Einrichtungen erfolgt für den vertraglich vereinbarten Grundfunktionsumfang dauerhaft unentgeltlich („Forever Free"). Diese AGB regeln insbesondere die Verfügbarkeit, den Leistungsumfang, die Haftung des Anbieters sowie die Pflichten des Nutzers zu Datensicherung, Datenschutz und eigenverantwortlicher Nutzung. Der Nutzer nimmt sämtliche Regelungen ausdrücklich zur Kenntnis.

Wichtiger Haftungshinweis

Jede öffentliche Vereins-, Tierheim- oder Vermittlungsseite haftet für sich selbst.

Für sämtliche Inhalte, Bilder, Tierangaben, Spendenaufrufe, Formulare, Impressums- und Datenschutzangaben einer über PawManager+ betriebenen öffentlichen Seite ist ausschließlich die jeweilige Organisation verantwortlich und haftbar. Die Lisa Kujau Consulting GmbH stellt nur die Technik bereit, übernimmt keine inhaltliche Prüfung und haftet nicht für diese Inhalte. Einzelheiten regelt § 16a.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Lisa Kujau Consulting GmbH, Neue Mainzer Str. 52-3, 60311 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter") und der nutzenden Organisation (nachfolgend „Nutzer" oder „Organisation") im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software „PawManager+" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").

(2) Die Software wird ausschließlich als webbasierte Anwendung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) bereitgestellt. Eine Überlassung auf einem körperlichen Datenträger oder als Download zur Installation auf Systemen des Nutzers erfolgt nicht. Der Nutzer erhält keinen Anspruch auf Herausgabe, Einsicht oder Bearbeitung des Quellcodes.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte verwandter Art zwischen den Parteien.

(5) Zielgruppe: PawManager+ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Körperschaften im Sinne der §§ 51 ff. AO (insbesondere gemeinnützige Vereine, gGmbH, Stiftungen), an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an kirchliche, mildtätige oder gleichgestellte Einrichtungen, die die Software im Rahmen ihrer satzungsmäßigen, gemeinnützigen Tätigkeit im Bereich Tierschutz nutzen. Ein Vertragsschluss mit natürlichen Personen zu privaten Zwecken (Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Nutzer bestätigt mit Vertragsschluss verbindlich, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner satzungsmäßigen gemeinnützigen Tätigkeit einsetzt und – sofern er den unentgeltlichen Grundtarif nutzt – zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als gemeinnützig anerkannt ist oder die Anerkennung ernsthaft betreibt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Software PawManager+ über das öffentliche Internet zur Nutzung bereit. Die Software dient der digitalen Betriebsführung von Tierschutzorganisationen.

(2) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die folgenden Module, deren Verfügbarkeit vom gewählten Tarif sowie der jeweils aktuellen Produktversion abhängt:

  • Tierakte inkl. Stammdaten, medizinischer Historie, Verhaltensprofil und Fotodokumentation
  • Aufnahme-, Vermittlungs- und Rückgabemanagement inkl. Schutzverträgen und Nachkontrollen
  • Pflegestellen-Verwaltung und Vermittlung
  • Fundtier-Modul inkl. Verwahrtage-Berechnung und Behördenmeldungen
  • Auslandstierschutz inkl. Transport-, Impf- und Einfuhrdokumentation (Balai/TRACES)
  • Kalender, Termine und Aufgabenmanagement (Tierarzt, Impfungen, Kastrationen, TNR)
  • Personen- und Kontaktverwaltung (Adoptanten, Interessenten, Ehrenamtliche, Tierärzte, Partner)
  • Spenden- und Mitgliederverwaltung, SEPA-Lastschriften, Spendenbescheinigungen
  • Kommunikationsprotokolle (E-Mail, Telefon, Vor-Ort-Kontakte)
  • Dokumentenverwaltung und Medienbibliothek
  • Chip-Nummern-Prüfung und Registerabgleich
  • Öffentliche Vermittlungsseite (SEO-optimiert) mit Partner-Zugang
  • Kompatibles Rollen- und Rechtemanagement (Vorstand, Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Partner)
  • DSGVO-Modul (Auskunfts- und Löschanträge, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)
  • Notfallzentrum und globales Crisis-Banner
  • Datenexport und Reporting

(3) Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem gewählten Tarif. Werbeaussagen, Demonstrationen, Testversionen, Roadmaps oder sonstige öffentliche Äußerungen begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie und sind kein Vertragsbestandteil.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, anzupassen, zu erweitern, zu reduzieren oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies aufgrund technischer Notwendigkeiten, regulatorischer Anforderungen, der Einstellung von Drittdiensten oder sachlicher Gründe erforderlich ist. Der Anbieter wird den wesentlichen Leistungsumfang nicht ohne sachlichen Grund zum erheblichen Nachteil des Nutzers einschränken. Bei wesentlichen Funktionsreduzierungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

(5) Die Bereitstellung erfolgt am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet (Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums). Der Nutzer ist für die Internetanbindung, die Endgeräte, die clientseitige Software (insbesondere aktuelle Webbrowser) und die Einhaltung der jeweils kommunizierten Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich.

(6) Eine Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie im Rechtssinne (§§ 443, 444 BGB) übernimmt der Anbieter nicht.

§ 3 Rechtsnatur des Vertrages

(1) Auf die entgeltliche Bereitstellung finden ergänzend die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Auf die unentgeltliche Bereitstellung im Forever-Free-Tarif finden ergänzend die Vorschriften der Leihe (§§ 598 ff. BGB) Anwendung. In beiden Fällen wird die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Soweit der Anbieter zusätzlich Beratungs-, Schulungs-, Onboarding-, Konfigurations-, Migrations- oder Implementierungsleistungen erbringt, gelten hierfür ergänzend die Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg wird insoweit nicht geschuldet.

§ 4 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers bzw. die Bestellung eines Tarifs (Angebot) und die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter (Annahme) oder durch Bereitstellung der Zugangsdaten zustande.

(3) Die Registrierung kann durch den Nutzer selbst oder durch einen vom Anbieter eingerichteten Organisations-Administrator erfolgen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen (insbesondere Name der Organisation, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Freistellungsbescheid bzw. vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit) und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Der Anbieter kann jederzeit Nachweise über die Gemeinnützigkeit anfordern.

(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Mandantenfähigkeit und Organisationsstruktur

(1) Die Software ist mandantenfähig. Jede Organisation erhält einen logisch getrennten Datenbereich, der durch Row-Level-Security auf Datenbankebene abgesichert ist.

(2) Der Organisations-Administrator ist berechtigt, weitere Nutzer (Vorstand, Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Partner) für seine Organisation einzuladen, Rollen zuzuweisen und Berechtigungen zu verwalten. Er ist gegenüber dem Anbieter alleiniger Vertragspartner und für sämtliche Handlungen, Unterlassungen und Inhalte aller von ihm autorisierten Nutzer wie für eigenes Handeln verantwortlich.

(3) Der Organisations-Administrator stellt sicher, dass alle von ihm autorisierten Nutzer diese AGB einhalten und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind (insb. Information der Betroffenen, ehrenamtsrechtliche Rahmenbedingungen, ggf. Einbindung von Mitbestimmungsgremien).

§ 6 Zugangsdaten und Kontosicherheit

(1) Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden durch den Nutzer bei der Registrierung festgelegt oder durch einen Organisations-Administrator vergeben.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet:

  • seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen
  • den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder ein unbefugter Zugriff erfolgt ist
  • ein sicheres Passwort zu wählen, das den kommunizierten Komplexitätsanforderungen entspricht
  • angebotene zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Mehr-Faktor-Authentifizierung) zu nutzen, sofern verfügbar

(3) Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er die unbefugte Nutzung nicht nachweislich nicht zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, einer Sicherheitsbedrohung oder einer wesentlichen AGB-Verletzung vorübergehend ohne Vorankündigung zu sperren. Der Anbieter wird den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer und im Umfang des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software über das Internet ein.

(2) Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die im jeweiligen Tarif vereinbarte Anzahl an Nutzerlizenzen sowie den Mandanten der Organisation.

(3) Dem Nutzer ist insbesondere untersagt:

  • die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (insb. § 69e UrhG) erlaubt ist
  • die Software oder Teile davon Dritten zur Nutzung zu überlassen, weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder als Service zu betreiben (kein Sub-SaaS, kein White-Label, kein Service Bureau)
  • die Software für rechtswidrige, sittenwidrige, kommerziell nicht-gemeinnützige oder zweckfremde Zwecke einzusetzen
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren
  • automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots, Crawler) durchzuführen, sofern nicht ausdrücklich über die offizielle API gestattet
  • die Software in einer Weise zu nutzen, die die Stabilität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform für andere Nutzer beeinträchtigen könnte
  • die Software für Wettbewerbsanalysen oder zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen

(4) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Marken, Geschmacksmuster und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

(5) Bei jedem Verstoß gegen die Pflichten aus Abs. 3 ist der Anbieter berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen und den Zugang fristlos zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (§ 24) bleiben außer Betracht. Bei Nutzung im unentgeltlichen Grundtarif handelt es sich um eine unverbindliche Zielgröße ohne Rechtsanspruch.

(2) Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit (RTO/RPO) wird nicht zugesichert, sofern dies nicht in einem gesondert abgeschlossenen SLA vereinbart wurde.

(3) Wartungsarbeiten, Updates, Migrationen, Sicherheits-Patches und sonstige technische Änderungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden. Hieraus resultierende Ausfallzeiten begründen keine Mängel-, Schadensersatz-, Minderungs- oder sonstigen Ansprüche.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf Umstände außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere:

  • Störungen der Internetanbindung des Nutzers oder im öffentlichen Internet
  • Ausfälle von Cloud-, Hosting-, Datenbank-, KI- oder sonstigen Drittanbieter-Diensten
  • höhere Gewalt im Sinne von § 24
  • DDoS-, Hacker- oder sonstige Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen
  • regulatorische oder behördliche Eingriffe

§ 9 Unentgeltlichkeit und optionale Zusatzleistungen

(1) Forever Free: Der Grundfunktionsumfang der Software wird für anerkannt gemeinnützige Organisationen im Sinne von § 1 Abs. 5 dauerhaft unentgeltlich bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf die dauerhafte Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs im Forever-Free-Tarif besteht nicht (vgl. § 2 Abs. 4).

(2) Der Anbieter kann optionale kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten, insbesondere: Premium-Support mit garantierten Reaktionszeiten, individuelles Onboarding, Datenmigration aus Altsystemen, Schulungen, dedizierte Instanzen, erweiterte Speicherkontingente, gedruckte Verträge und Serviceleistungen im Bereich Auslandstierschutz. Für solche Zusatzleistungen gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden im Voraus abgerechnet; die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt; der Nutzer stimmt dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich zu.

(4) Kommt der Nutzer mit der Zahlung einer Zusatzleistung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, den Zugang zu der betreffenden Zusatzleistung nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren und den Vertrag über die Zusatzleistung außerordentlich zu kündigen. Der Zugang zum unentgeltlichen Grundtarif bleibt hiervon unberührt.

(5) Verliert der Nutzer die Anerkennung als gemeinnützig oder wird die Software erkennbar außerhalb der satzungsmäßigen gemeinnützigen Tätigkeit eingesetzt, entfällt der Anspruch auf unentgeltliche Nutzung. Der Anbieter kann in diesem Fall den Vertrag außerordentlich kündigen oder dem Nutzer den Wechsel in einen angemessenen kostenpflichtigen Tarif anbieten.

(6) Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 10 Testphase und Beta-Funktionen

(1) Der Anbieter kann einzelne Zusatzleistungen mit einer kostenlosen Testphase anbieten, deren Dauer und Funktionsumfang individuell festgelegt werden.

(2) Während einer Testphase wird die betreffende Leistung ausdrücklich „as is" ohne jegliche Gewährleistung und ohne Mängelansprüche bereitgestellt. Die Haftung des Anbieters ist während der Testphase – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Der Anbieter kann einzelne Funktionen als „Beta", „Preview", „Experimentell", „Vorschau" oder vergleichbar kennzeichnen. Solche Beta-Funktionen werden ohne Gewährleistung, ohne SLA und ohne Mängelansprüche zur Verfügung gestellt. Eine Haftung des Anbieters für Beta-Funktionen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten beschränkt. Der Anbieter kann Beta-Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung ändern, einschränken oder einstellen.

§ 11 Daten des Nutzers, Datenhoheit und Eigenverantwortung

(1) Sämtliche Daten, die der Nutzer in die Software eingibt, hochlädt oder über die Software verarbeitet (nachfolgend „Nutzerdaten"), verbleiben in der Rechtsinhaberschaft des Nutzers. Der Anbieter erwirbt keine über die zur Vertragserfüllung und gesetzlichen Verpflichtungen erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.

(2) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner Nutzerdaten sowie für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Vorschriften, insbesondere:

  • Datenschutz (DSGVO, BDSG)
  • Tierschutz- und Fundtierrecht (TierSchG, TierSchHuV, Fundrecht der Länder)
  • Vereins-, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht (BGB, AO, EStG)
  • Handels- und Steuerrecht (HGB, AO, GoBD), soweit einschlägig
  • Grenzüberschreitende Tierverbringung (Balai-Richtlinie, TRACES, EU-VO 576/2013 und 429/2016)

(3) Der Anbieter speichert und verarbeitet die Nutzerdaten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, der Bereitstellung der Software, der Wahrnehmung berechtigter Interessen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Eigene Datensicherungspflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, seine geschäftskritischen Daten in einer dem Verlustrisiko und der Bedeutung der Daten entsprechenden Weise eigenverantwortlich zu sichern, mindestens einmal monatlich. Hierfür stellt der Anbieter geeignete Exportfunktionen bereit (vollständiger Datenexport gemäß Art. 20 DSGVO sowie modulspezifische Exporte als CSV, Excel und PDF). Die vom Anbieter erstellten Sicherungen dienen ausschließlich der Wiederherstellung der Plattform und begründen keinen vertraglichen Anspruch des Nutzers auf Wiederherstellung einzelner Datensätze.

(5) Der Nutzer trägt das alleinige Risiko für die Folgen eines Datenverlusts, soweit dieser bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung hätte vermieden werden können. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und mindestens monatlicher Datensicherung durch den Nutzer angefallen wäre.

(6) Der Nutzer darf in der Software besonders sensible Datenkategorien im Sinne von Art. 9 oder Art. 10 DSGVO (insb. Gesundheitsdaten von Personen, biometrische Daten, Daten über religiöse oder politische Überzeugungen, strafrechtliche Verurteilungen) nur verarbeiten, soweit dies für die satzungsmäßige Tätigkeit erforderlich ist und die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegen. Tiergesundheitsdaten sind hiervon nicht erfasst.

§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Subunternehmer

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Mit Vertragsschluss erkennt der Nutzer den vom Anbieter bereitgestellten Standard-AVV an.

(3) Die Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt grundsätzlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Der Anbieter setzt in begrenztem Umfang Subunternehmer (Hosting-, Cloud-, Datenbank-, E-Mail-, Support- und KI-Dienstleister) ein. Eine Liste wird im AVV bzw. in der Datenschutzerklärung geführt. Der Nutzer kann einer Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund innerhalb von zwei Wochen in Textform widersprechen; in diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Soweit für KI-gestützte oder andere Funktionen eine Datenübermittlung in Drittländer (außerhalb des EWR) erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Kapitel V DSGVO.

(5) Die Daten verschiedener Organisationen werden durch technische Maßnahmen (Row-Level-Security auf Datenbankebene) strikt getrennt.

(6) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere TLS-Transportverschlüsselung, Encryption at Rest, Rollen- und Zugriffskontrolle, Sicherheitsupdates, Monitoring, Rate-Limiting und Brute-Force-Schutz.

(7) Eine absolute Sicherheit der Datenverarbeitung über das Internet kann technisch nicht gewährleistet werden. Der Anbieter haftet nicht für unbefugte Zugriffe Dritter, sofern er die nach dem Stand der Technik angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

§ 13 Sicherheitsvorfälle und Meldepflichten

(1) Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten („Data Breach"), soweit diese den Nutzer betreffen, gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO.

(2) Die Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen (Art. 33, 34 DSGVO) verbleiben beim Nutzer als Verantwortlichem.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, Schwachstellen, Phishing-Versuche oder Missbrauchsfälle dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich:

  • die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen
  • nur korrekte, vollständige und rechtmäßig erlangte Daten einzupflegen
  • keine Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder Datenschutzrechte) verletzen, gegen geltendes Recht verstoßen oder beleidigend, diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig sind
  • keine Schadsoftware hochzuladen oder zu verbreiten
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
  • Sicherheitsvorfälle, Fehler oder erkannte Schwachstellen unverzüglich mitzuteilen
  • die für die Organisation erforderlichen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (insb. Information Betroffener, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Einbindung von Ehrenamtsverträgen) eigenverantwortlich zu schaffen
  • bei Nutzung des unentgeltlichen Tarifs die Anerkennung als gemeinnützig aufrechtzuerhalten und einen Wegfall unverzüglich anzuzeigen

(2) Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Aufsichtsbehörden) frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.

§ 15 Mängelansprüche und Support

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionen erfüllt. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit wird nicht geschuldet.

(2) Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar. Insbesondere stellen keinen Mangel dar:

  • Fehler oder Einschränkungen, die auf nicht vom Anbieter zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind (z. B. fehlerhafte Bedienung, ungeeignete Hardware, fehlerhafte Drittsoftware, Internetstörungen)
  • Abweichungen durch Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen
  • vorübergehende Funktionsstörungen, die innerhalb angemessener Frist behoben werden
  • fehlende Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich zugesichert wurden

(3) Der Nutzer meldet Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform unter Beschreibung des Fehlverhaltens. Bei latenten Mängeln beginnt die Frist erst mit positiver Kenntnis.

(4) Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung (Fehlerbehebung, Workaround, Update, Patch, organisatorische Maßnahme) liegt im billigen Ermessen des Anbieters.

(5) Das Recht des Nutzers zur Selbstvornahme oder Mängelbeseitigung durch Dritte ist ausgeschlossen.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen (siehe § 3 Abs. 1).

(7) Der Anbieter stellt einen technischen Support per E-Mail (kontakt@kujau.ai) zur Verfügung. Für Organisationen im unentgeltlichen Grundtarif erfolgt der Support nach Verfügbarkeit ohne zugesicherte Reaktions- oder Lösungszeiten. Für kostenpflichtige Zusatzleistungen richten sich Reaktionszeiten und Supportumfang nach dem gewählten Tarif oder einem gesondert abgeschlossenen SLA.

§ 16 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die Software wird ohne jegliche über die ausdrücklichen Regelungen dieser AGB hinausgehende ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Datenintegrität, Betriebssicherheit oder die Nichtverletzung von Rechten Dritter.

(2) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen schriftlichen Garantie (die in diesen AGB nicht übernommen wird)
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln

(4) Haftung im unentgeltlichen Grundtarif (Forever Free): Da die Software im Grundtarif unentgeltlich bereitgestellt wird, haftet der Anbieter insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 599, 600 BGB analog). Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist im unentgeltlichen Grundtarif – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen; Abs. 3 bleibt unberührt.

(5) Haftung im Rahmen kostenpflichtiger Zusatzleistungen: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Diese Haftung ist der Höhe nach auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (a) die vom Nutzer für die betroffene Zusatzleistung in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung oder (b) EUR 5.000 je Schadensfall, insgesamt höchstens EUR 10.000 je Vertragsjahr.

(6) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung im Übrigen, insbesondere für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten, vollständig ausgeschlossen.

(7) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere entgangene Spenden, entgangene Fördermittel, entgangene Vermittlungserlöse, Betriebsunterbrechung, entgangene Nutzung, frustrierte Aufwendungen, Reputations- oder Imageschäden, Bußgelder oder entgangene Einsparungen – ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für solche Schäden nur, soweit sie zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören, und nur bis zur in Abs. 5 vereinbarten Haftungshöchstgrenze.

(8) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und mindestens monatlicher Datensicherung durch den Nutzer (vgl. § 11 Abs. 4) angefallen wäre.

(9) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für:

  • Schäden aus der Nichtverfügbarkeit, Verzögerung, Störung oder eingeschränkten Funktionalität der Software
  • Schäden durch Ausfälle oder Fehler von Subunternehmern, Hosting-, Cloud-, KI-, E-Mail- oder Kommunikationsdiensten Dritter
  • Schäden aus fehlerhafter, unvollständiger, verspäteter oder unrechtmäßiger Dateneingabe oder -nutzung durch den Nutzer
  • Schäden aus der Nutzung KI-gestützter Empfehlungen, Prognosen, Berechnungen oder Analysen (vgl. § 20)
  • Bußgelder, Sanktionen oder Schadensersatzforderungen Dritter, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung des Nutzers resultieren – insbesondere Verstöße gegen Tierschutz-, Fundtier-, Steuer-, Gemeinnützigkeits- oder Datenschutzrecht
  • Schäden durch unbefugten Zugriff Dritter, sofern der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen hat
  • entgangene Spenden, Fördermittel oder öffentliche Zuwendungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Dokumentation durch den Nutzer
  • Verlust des Status der Gemeinnützigkeit oder steuerliche Nachforderungen
  • Schäden aus der Nichteignung der Software für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck
  • Schäden aufgrund höherer Gewalt im Sinne von § 24

(10) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang für die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

(11) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln und Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für: (a) Ansprüche aus Vorsatz im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB, (b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, (c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (d) Ansprüche aus den in Abs. 3 genannten Haftungsgründen, (e) Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen schriftlichen Garantie und (f) Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(12) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass PawManager+ keine zertifizierte Fachsoftware für rechtsverbindliche behördliche Dokumentationspflichten (z. B. amtstierärztliche Meldungen, Fundtier-Verwahrverfahren, TRACES-Meldungen, GoBD-konforme Buchführung, Spendenbescheinigungen im Sinne der §§ 50 EStDV, 10b EStG) im Sinne einer amtlichen Zulassung darstellt. Die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten verbleibt beim Nutzer.

§ 16a Öffentliche Vereins- und Vermittlungsseiten – ausschließliche Verantwortung und Haftung der Organisation

JEDE ÜBER PAWMANAGER+ BEREITGESTELLTE ÖFFENTLICHE VEREINS-, TIERHEIM- ODER VERMITTLUNGSSEITE WIRD AUSSCHLIESSLICH VON DER JEWEILIGEN ORGANISATION BETRIEBEN, VERANTWORTET UND GESTALTET. DIE ORGANISATION HAFTET FÜR DIESE SEITE UND SÄMTLICHE DORT VERÖFFENTLICHTEN INHALTE ALLEIN UND UNBESCHRÄNKT. DER ANBIETER IST WEDER DIENSTEANBIETER IM SINNE DES § 5 DDG NOCH INHALTLICH VERANTWORTLICH.

(1) Rollenverteilung. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung (Hosting, Vorlagen, Darstellung). Inhaltlich verantwortlicher Diensteanbieter im Sinne des § 5 DDG, § 18 Abs. 2 MStV sowie Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die öffentliche Seite ist ausschließlich die jeweilige Organisation. Die Inhalte sind für den Anbieter fremde Inhalte im Sinne der §§ 7 bis 10 DDG; eine Pflicht zur allgemeinen Überwachung besteht nicht.

(2) Alleinige inhaltliche Verantwortung. Die Organisation verantwortet allein sämtliche auf ihrer öffentlichen Seite veröffentlichten Inhalte, insbesondere: Tierbeschreibungen, Steckbriefe, Gesundheits-, Verhaltens- und Herkunftsangaben, Fotos, Videos, Logos, Texte, Farben und Gestaltung, Spendenaufrufe und Spendenzwecke, Schutzgebühren und Preisangaben, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Notfall- und Suchmeldungen, Bewerbungsformulare für Gassigeher, Pflegestellen und Ehrenamtliche, Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise sowie sämtliche Pflichtangaben nach DDG, MStV, DSGVO, TDDDG, UWG, Vereins-, Steuer- und Tierschutzrecht.

(3) Impressums- und Informationspflichten. Die Organisation ist verpflichtet, auf ihrer öffentlichen Seite ein eigenes, vollständiges und jederzeit erreichbares Impressum sowie eine eigene Datenschutzerklärung bereitzustellen. Der Anbieter erstellt, prüft und aktualisiert diese Angaben nicht und schuldet hierzu keine Rechtsberatung.

(4) Rechte Dritter. Die Organisation sichert zu, über alle erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken-, Bild- und Persönlichkeitsrechte an den veröffentlichten Inhalten zu verfügen, insbesondere an Fotos von Tieren, Personen, Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Adoptanten, sowie über die erforderlichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen.

(5) Richtigkeit der Tierangaben. Angaben zu Gesundheit, Impfstatus, Chipnummer, Kastration, Alter, Rasse, Herkunft, Verhalten, Verträglichkeit und Vermittlungsfähigkeit eines Tieres werden allein von der Organisation gepflegt. Der Anbieter prüft diese Angaben nicht und haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Angaben, aus Vermittlungsentscheidungen Dritter oder aus dem Verhalten vermittelter Tiere entstehen. Ein Vermittlungs-, Schutz- oder Pflegevertrag kommt ausschließlich zwischen der Organisation und dem jeweiligen Dritten zustande; der Anbieter wird nicht Vertragspartei, Vermittler, Makler oder Treuhänder.

(6) Spenden. Spendenaufrufe, Spendenzwecke, Zahlungsabwicklung (insbesondere SEPA), Zuwendungsbestätigungen und deren steuerliche Zulässigkeit liegen ausschließlich in der Verantwortung der Organisation. Der Anbieter nimmt keine Zahlungen entgegen, wickelt keine Zahlungen ab und ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG.

(7) Bewerbungen und Anfragen. Über die öffentliche Seite eingehende Bewerbungen und Anfragen (Gassigeher, Pflegestellen, Ehrenamt, Adoption) werden allein von der Organisation geprüft, ausgewählt, beantwortet und datenschutzkonform verarbeitet. Der Anbieter trifft keine Auswahl- oder Eignungsentscheidungen.

(8) Freistellung. Die Organisation stellt den Anbieter, dessen Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich behördlicher Bußgelder, Abmahnkosten sowie angemessener Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe – vollumfänglich frei, die wegen Inhalten, Gestaltung, Datenverarbeitung oder Unterlassungen auf ihrer öffentlichen Seite gegen den Anbieter geltend gemacht werden. § 18 gilt ergänzend.

(9) Sperrung. Der Anbieter ist berechtigt, eine öffentliche Seite oder einzelne Inhalte ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Rechtsverletzungen Dritter, Tierschutzverstöße oder eine behördliche bzw. gerichtliche Anordnung vorliegen. Ansprüche der Organisation wegen einer berechtigten Sperrung bestehen nicht.

(10) Haftungsausschluss des Anbieters. Eine Haftung des Anbieters für Inhalte, Erreichbarkeit, Indexierung, Suchmaschinenplatzierung, Aktualität oder Rechtskonformität öffentlicher Vereinsseiten ist – vorbehaltlich § 16 Abs. 3 – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für automatisch aus dem Verwaltungsbereich übernommene Daten: Die Synchronisation gibt ausschließlich die von der Organisation selbst erfassten Daten wieder.

§ 17 Schutzrechtsverletzungen

(1) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die Software in jedem Land oder unter jeder denkbaren Nutzungsform frei von Rechten Dritter ist. Die Haftung für Rechtsmängel ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und die vertraglich vereinbarte bestimmungsgemäße Nutzung beschränkt.

(2) Werden gegen den Nutzer Ansprüche Dritter wegen einer behaupteten Schutzrechtsverletzung durch die vertragsgemäße Nutzung geltend gemacht, benachrichtigt der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Textform. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten zu übernehmen.

(3) Der Anbieter ist im Falle einer berechtigten Schutzrechtsverletzung nach seiner Wahl berechtigt, (a) die erforderlichen Nutzungsrechte zu verschaffen, (b) die Software so zu ändern, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt und die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben, oder (c) den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die für den verbleibenden Zeitraum bereits gezahlte Vergütung anteilig zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche richten sich nach § 16.

§ 18 Freistellung durch den Nutzer

(1) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich behördlicher Verfahren, Bußgelder und Aufsichtsmaßnahmen) frei, die aufgrund von Inhalten, die der Nutzer in die Software eingestellt hat, oder aufgrund einer Nutzung durch den Nutzer oder ihm zurechenbare Personen unter Verletzung dieser AGB, geltenden Rechts oder Rechten Dritter erhoben werden.

(2) Der Nutzer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

§ 19 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist, die bereits bekannt waren, die von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer als Referenzorganisation mit Name und Logo zu nennen, sofern der Nutzer dem nicht in Textform widerspricht.

§ 20 KI-gestützte Funktionen

(1) Die Software kann KI-gestützte Funktionen enthalten, insbesondere für Textentwürfe (Steckbriefe, Vermittlungstexte, Antworten), Bildanalyse (Rassevermutung, Fotoqualität), Texterkennung (OCR), Sprachverarbeitung und Datenanalysen.

(2) Die Ergebnisse KI-gestützter Funktionen stellen unverbindliche, statistische Vorschläge dar und ersetzen ausdrücklich nicht die fachliche, tiermedizinische, verhaltenskundliche, rechtliche oder tierschutzfachliche Beurteilung durch den Nutzer oder qualifizierte Fachpersonen (insb. Tierärzte, Amtsveterinäre, Verhaltenstherapeuten).

(3) Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung oder rechtliche Zulässigkeit von KI-generierten Ergebnissen. KI-Modelle können fehlerhafte, irreführende oder erfundene („halluzinierte") Ergebnisse liefern.

(4) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Überprüfung, Plausibilisierung und Anwendung der KI-generierten Ergebnisse. Eine Haftung des Anbieters für Schäden aus der Nutzung KI-gestützter Funktionen ist – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen (vgl. § 16 Abs. 9). KI-gestützte Ergebnisse dürfen nicht als alleinige Grundlage für Aufnahme-, Vermittlungs-, Einschläferungs- oder tiermedizinische Entscheidungen dienen.

(5) Der Anbieter setzt KI-Modelle von Drittanbietern (z. B. über das Lovable AI-Gateway, OpenAI, Google) ein. Eingaben können zur Verarbeitung an diese Drittanbieter übermittelt werden. Ein Training der KI-Modelle des Anbieters mit personenbezogenen Nutzerdaten findet nicht statt; der Anbieter kann jedoch nicht garantieren, dass eingebundene Drittanbieter Eingaben nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten, soweit dies in deren Bedingungen vorgesehen ist. Der Nutzer wird daher keine besonders sensiblen personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse in KI-Funktionen eingeben.

(6) AI-Act-Transparenz: Der Anbieter informiert den Nutzer transparent darüber, welche KI-Systeme in welchen Funktionen eingesetzt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der eingesetzten KI-Modelle, ihrer Funktion, ihres Anbieters und ihrer Risikoklasse nach Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) wird in der Software-Dokumentation veröffentlicht. Eine Einstufung der eingesetzten KI-Funktionen als Hochrisiko-System im Sinne von Anhang III AI Act erfolgt nach derzeitiger Bewertung nicht.

§ 21 Datei-Uploads und Speicherplatz

(1) Die Software ermöglicht das Hochladen und Speichern von Dateien (Tierfotos, Dokumente, Verträge, Videos etc.).

(2) Der verfügbare Speicherplatz richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der Anbieter informiert den Nutzer rechtzeitig, wenn der verfügbare Speicherplatz nahezu erschöpft ist.

(3) Der Nutzer stellt sicher, dass hochgeladene Dateien frei von Schadsoftware sind und keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte bei Fotos).

(4) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Dateigrößen, Dateitypen, Übertragungsraten und Gesamtnutzungsvolumina aus Sicherheits-, Performance- oder Kapazitätsgründen ohne Vorankündigung zu beschränken.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, ohne Vorankündigung Inhalte zu entfernen oder zu sperren, die offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder die Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährden.

§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der unentgeltliche Grundtarif kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Für kostenpflichtige Zusatzleistungen gelten die im jeweiligen Bestellvorgang vereinbarten Laufzeiten. Ohne abweichende Vereinbarung sind sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  • der Nutzer trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung einer kostenpflichtigen Zusatzleistung in Verzug ist
  • der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt
  • der begründete Verdacht eines Missbrauchs oder einer Gefährdung der Plattform besteht
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
  • der Nutzer falsche Angaben zu seiner Gemeinnützigkeit gemacht hat oder die Anerkennung wegfällt und ein Wechsel in einen kostenpflichtigen Tarif abgelehnt wird
  • die Software erkennbar außerhalb der satzungsmäßigen gemeinnützigen Tätigkeit eingesetzt wird

(5) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).

(6) Bei Kündigung durch den Nutzer innerhalb einer bereits bezahlten Abrechnungsperiode für kostenpflichtige Zusatzleistungen erfolgt keine anteilige Rückerstattung, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde oder die Kündigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund beruht.

§ 23 Folgen der Vertragsbeendigung, Datenexport

(1) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Nutzers an der Software automatisch.

(2) Der Anbieter gewährt dem Nutzer nach Vertragsbeendigung eine Übergangsfrist von 30 Tagen, in der der Nutzer seine Daten über die bereitgestellten Exportfunktionen herunterladen kann. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Datenherausgabe oder Migrationsunterstützung besteht nicht; entsprechende Leistungen können gesondert beauftragt und vergütet werden.

(3) Nach Ablauf der Übergangsfrist werden sämtliche Daten des Nutzers unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

(4) Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert werden müssen, werden gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.

(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Backup-Dateien sofort zu löschen; eine Löschung aus Backups erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen Backup-Rotation.

§ 24 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Während der Dauer der höheren Gewalt sind die Pflichten der betroffenen Partei suspendiert.

(2) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien (auch Tierseuchen mit behördlichen Auswirkungen), Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Sabotage, Streik (außerhalb des Anbieters), behördliche Anordnungen, Embargos, großflächigen Ausfall öffentlicher Telekommunikationsnetze, der Internet-Infrastruktur oder der Energieversorgung sowie großflächige Cyberangriffe auf öffentliche Infrastruktur, die trotz angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.

(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren.

(4) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 25 Export- und Sanktionskontrolle

(1) Der Nutzer darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die gegen exportkontrollrechtliche oder sanktionsrechtliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der USA verstößt. Dies gilt insbesondere im Rahmen des Auslandstierschutzes und grenzüberschreitender Kooperationen.

(2) Der Nutzer sichert zu, dass weder er noch von ihm autorisierte Nutzer in einer entsprechenden Sanktionsliste geführt werden.

§ 26 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar ist, insbesondere bei:

  • Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung
  • Änderungen der Marktbedingungen oder Hosting-Strukturen
  • Weiterentwicklung der Software, Einführung neuer Funktionen oder Einstellung einzelner Funktionen
  • Anpassung an neue Drittanbieter-, Subunternehmer- oder KI-Strukturen
  • Schließung von Regelungslücken

(2) Der Nutzer wird über Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (per E-Mail oder in der Software) informiert.

(3) Geänderte AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung erfolgt durch aktive Bestätigung beim nächsten Login nach Inkrafttreten. Der Anbieter legt beim Login die geänderten AGB im Volltext vor und fragt die Zustimmung als protokollierte Handlung ab. Eine Nutzung der Software über den Login hinaus ist erst nach erteilter Zustimmung möglich. Bis zur Zustimmung gelten die zuletzt akzeptierten AGB weiter.

(4) Stimmt der Nutzer den geänderten AGB innerhalb der Erklärungsfrist von mindestens vier Wochen nicht zu, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode, frühestens zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens. Bereits gezahlte Vergütung für die laufende Abrechnungsperiode wird nicht erstattet; § 22 Abs. 6 gilt entsprechend.

§ 27 Abtretung, Vertragsübernahme

(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Ganzen oder einzelne Rechte und Pflichten daraus an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge (Asset- oder Share-Deal) auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Nutzer wird hierüber in Textform informiert und ist im Falle einer Übertragung an einen nicht verbundenen Dritten zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen berechtigt.

§ 28 Schriftform und Textform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Individualvereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang vor diesen AGB. Erforderlich ist hierfür stets eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

§ 29 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main. Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Vertragsformular bzw. der Bestellung, der Leistungsbeschreibung, dem AVV und diesen AGB.

Stand: Juli 2026 (Version 2026-07 – Gemeinnützigkeitsfassung)