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Digitalisierung

Backup und Notfallplan: Was das Tierheim braucht, wenn die Technik ausfällt

Ein realistischer Backup- und Wiederanlaufplan für Tierschutzorganisationen: Daten, Zugänge, Kommunikation und die vergessenen physischen Fallbacks.

7 Min.Lesezeit
BackupNotfallIT-SicherheitDSGVO

Ausfälle passieren – Server, Internet, Strom, Menschen. Wer erst im Notfall über Backups nachdenkt, verliert Daten, Zeit und Vertrauen. Dieser Plan beschreibt, was ein Tierschutzverein realistisch vorhalten muss.

013-2-1-Regel als Minimum

  • 3 Kopien der Daten (Original + 2 Backups).
  • 2 verschiedene Speichermedien (Cloud + externe Festplatte).
  • 1 Kopie geografisch getrennt (z. B. bei einem Vorstandsmitglied zu Hause).

02Was gehört ins Backup?

DatentypFrequenzAufbewahrung
Tier- und MedizindatenTäglich10 Jahre
Buchhaltung, SpendenTäglich10 Jahre
Verträge, BescheinigungenWöchentlich10 Jahre
Fotos, MedienbibliothekWöchentlich5 Jahre
Konfiguration, ZugängeBei ÄnderungBis zur Ablösung

03Zugangsverwaltung im Notfall

Hinterlegen Sie Master-Zugänge (Domain, Cloud, Mailserver, Buchhaltung) in einem Passwort-Safe mit definierten Notfall-Zugriffsrechten. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen unabhängig voneinander Zugriff bekommen können – sonst blockiert der Ausfall einer Person die gesamte Organisation.

04Physische Fallbacks

  • Ausgedruckte Notfall-Kontaktliste (Tierarzt, Feuerwehr, Vorstand) im Büro.
  • Papierformulare für Aufnahme und Fundtier als Notversion.
  • Offline-Kopie der aktuellen Tierliste einmal pro Woche.
  • Kassenbuch- und Belegablage als analoges Backup.

05DSGVO-Meldepflicht bei Datenpannen

Bei einer Datenschutzverletzung mit Risiko für Betroffene muss die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden (Art. 33 DSGVO). Halten Sie ein Meldeformular und einen Kommunikationsentwurf griffbereit – im Ernstfall zählt jede Stunde.

Häufige Fragen

Reicht ein Cloud-Backup allein?
Nein. Ein einzelner Anbieter ist ein Single Point of Failure. Kombinieren Sie Cloud + lokales Backup + geografische Trennung.
Müssen wir jede Datenpanne melden?
Nur wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener besteht. Ein verlorenes verschlüsseltes Backup ist meldefrei, ein gestohlener unverschlüsselter USB-Stick nicht.

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