Ausfälle passieren – Server, Internet, Strom, Menschen. Wer erst im Notfall über Backups nachdenkt, verliert Daten, Zeit und Vertrauen. Dieser Plan beschreibt, was ein Tierschutzverein realistisch vorhalten muss.
013-2-1-Regel als Minimum
- 3 Kopien der Daten (Original + 2 Backups).
- 2 verschiedene Speichermedien (Cloud + externe Festplatte).
- 1 Kopie geografisch getrennt (z. B. bei einem Vorstandsmitglied zu Hause).
02Was gehört ins Backup?
| Datentyp | Frequenz | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Tier- und Medizindaten | Täglich | 10 Jahre |
| Buchhaltung, Spenden | Täglich | 10 Jahre |
| Verträge, Bescheinigungen | Wöchentlich | 10 Jahre |
| Fotos, Medienbibliothek | Wöchentlich | 5 Jahre |
| Konfiguration, Zugänge | Bei Änderung | Bis zur Ablösung |
03Zugangsverwaltung im Notfall
Hinterlegen Sie Master-Zugänge (Domain, Cloud, Mailserver, Buchhaltung) in einem Passwort-Safe mit definierten Notfall-Zugriffsrechten. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen unabhängig voneinander Zugriff bekommen können – sonst blockiert der Ausfall einer Person die gesamte Organisation.
04Physische Fallbacks
- Ausgedruckte Notfall-Kontaktliste (Tierarzt, Feuerwehr, Vorstand) im Büro.
- Papierformulare für Aufnahme und Fundtier als Notversion.
- Offline-Kopie der aktuellen Tierliste einmal pro Woche.
- Kassenbuch- und Belegablage als analoges Backup.
05DSGVO-Meldepflicht bei Datenpannen
Bei einer Datenschutzverletzung mit Risiko für Betroffene muss die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden (Art. 33 DSGVO). Halten Sie ein Meldeformular und einen Kommunikationsentwurf griffbereit – im Ernstfall zählt jede Stunde.
Häufige Fragen
- Reicht ein Cloud-Backup allein?
- Nein. Ein einzelner Anbieter ist ein Single Point of Failure. Kombinieren Sie Cloud + lokales Backup + geografische Trennung.
- Müssen wir jede Datenpanne melden?
- Nur wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener besteht. Ein verlorenes verschlüsseltes Backup ist meldefrei, ein gestohlener unverschlüsselter USB-Stick nicht.
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